Entwicklung des Sozialfürsorgehauses der Barmherzigen Schwestern in Chełmno bis 1990

In der Klosteranlage im Nordwesten der Altstadt von Chełmno nad Wisłą (Culm an der Weichsel) betreibt die Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz von Paul eine wichtige soziale Einrichtung, in der gegenwärtig bis zu 146 pflegebedürftige Menschen betreut werden. In der folgenden Zusammenfassung eines Auszugs aus einer 1998 von Joanna Derebecka-Prause verfassten Diplomarbeit wird die Entwicklung des Sozialfürsorgehauses bis 1990 im Überblick dargestellt.

1.           Geschichte der Kongregation der Barmherzigen Schwestern

A. Frankreich

Die Gründung der Kongregation der Barmherzigen Schwestern im 17. Jahrhundert ist auf den französischen Pfarrer Vinzenz von Paul zurückzuführen, der in die Geistesgeschichte Europas und der Kirche als Begründer gesellschaftlicher und karitativer Tätigkeit einging. Vinzenz von Paul wurde im Jahr 1581 in einer armen Bauernfamilie in Pouy (heutiger Name: Saint-Vincent-de-Paul) im südwestlichen Teil Frankreichs geboren. Die Erfahrungen der Not in seiner Jugendzeit prägten ihn. 1595 trat er ins Priesterseminar in Dax ein und fünf Jahre später wurde er Pfarrer. Nach der Priesterweihe im Jahre 1600 führte er seine theologischen Studien an der Universität Toulouse weiter. 1613 wurde er Lehrer der Söhne von Emanuel Filip de Gondi und Kaplan am Hofe der Königin Margarete de Valois.

Das dortige luxuriöse und sorglose Leben voller Vergnügungen führten ihn eine schwere geistige Krise, die ihn dazu zwang, den Hof der Gondis zu verlassen. Er nahm sodann seine gesellschaftliche Tätigkeit zugunsten der Armen auf und widmeten ihnen seine Energie, seine Erfahrungen und erworbenen Fähigkeiten. Hinsichtlich der fürsorglichen Liebe für die Armen unterschied er zwischen zwei Antrieben: Mitgefühl und Hilfe. Den Antrieb des Mitgefühls darf man aber nicht gleichsetzen mit Mitleid, es ging ihm vielmehr darum, auf der Seite der Armen zu stehen, ihr Sprachrohr zu sein, ihr Schicksal mit ihnen zu teilen[i]. Vinzenz von Paul versuchte, auf die Herrschenden Einfluss zu nehmen, damit sie sich der Probleme der Armen annehmen. Er wollte, dass den armen Menschen ihre Würde wiedergegeben wird.

1617 gründete er in Chatillon die „Bruderschaft und Frauengemeinschaft der Barmherzigkeit“, deren Aufgabe die umfassende Sorge für die Kranken und Armen war. Jede der der Gemeinschaft angehörenden Frauen musste an einem bestimmten Tag Kranke und Arme in ihren Häusern aufsuchen und ihnen Nahrung und notwendige Medikamente bringen[ii]. Die Tätigkeitsfelder erweiterten sich durch die Entstehung neuer Formen der Armut, des menschlichen Leids und der Not schnell. Hinzu kamen die Betreuung verstoßener und armer Kinder, das Schulwesen, die Berufsausbildung und auch die Hilfe für Alte und für Menschen, die durch Kriegseinwirkungen ihr Hab und Gut einbüßten[iii]. Im Jahre 1624 schloss sich Louise de Marillac, eine Pariser Aristokratin, Vinzenz von Paul an. Sie inspirierte und kontrollierte die Tätigkeit der Gesellschaft der Barmherzigen Frauen in Paris. Ihr gelang es, junge Mädchen um sich zu sammeln, die in Paris als Haushaltshilfe für Kranke beschäftigt wurden. Unter ihnen befand sich 1630 Margarete Naseua, die, sich vollkommen ihrer Arbeit für die Armen hingebend, zum „Grundstein“ der späteren Vereinigung wurde. Ihr schlossen sich 1633 drei weitere Mädchen an, die ebenfalls Kranken helfen wollten. Sie bildeten eine Wohngemeinschaft mit Louise de Marillac, lebten und handelten nach gemeinsam aufgestellten Regeln. Am 29. November 1633 fand die erste offizielle Versammlung statt, die den Anfang der Kongregation der Barmherzigen Schwestern bildete.

Diese neue Vereinigung hatte nicht den Charakter eines typischen Schwesternordens. Vinzenz stellte die Regeln für die Barmherzigen Schwestern wie folgt vor: „Sie haben als Kloster die Wohnung der Armen, als Zelle ein Mietzimmer, als Kapelle die Pfarrkirche, als Kreuzgang die Straßen der Stadt und die Krankensäle, als Klausur den Gehorsam, als Gitter die Furcht Gottes und als Schleier die heiligste Einfalt und Demut und als Ordensschwur ihr unerschütterliches Vertrauen in die göttliche Vorsehung“[iv]. Vinzenz von Paul gelang es, in den Ordensregeln das tätige mit dem geistlichen Leben zu verbinden. Die Schwestern verpflichteten sich zu Armut, Reinheit, Gehorsam und dem Dienst am Nächsten. Dieses Ordensgelübde erneuern sie jedes Jahr am 25. März im Andenken an das erste Gelübde Louise de Marillacs vom 25. März 1634. Nach den Grundsätzen des Gründers sollen die Schwestern „gottesfürchtig leben, sorgfältig an ihrer eigenen Vollkommenheit arbeiten und dabei die Übungen des geistlichen Lebens mit den Pflichten der christlichen Nächstenliebe gegenüber den Armen verbinden sowie sich durch Demut, Einfachheit und Barmherzigkeit auszeichnen“[v].

Anfangs besaßen die „Grauen“ (populäre Bezeichnung für die Kongregation) fünf Einrichtungen. Ihre Zahl wuchs systematisch, so dass es 1670 schon 60, im Jahre 1720 über 300 und am Ende des 18. Jahrhunderts 450 Einrichtungen gab. In der französischen Hauptstadt leiteten die Barmherzigen Schwestern die wichtigsten karitativen Einrichtungen, unter anderem das königliche Invalidenhotel, die königliche Armeeschule, ein Krankenhaus für unheilbar Kranke namens Petites-Maisons und Heime für Findelkinder[vi]. Gemäß den vom Ordensgründer aufgestellten Grundsätzen gehörten zu den Pflichten der Schwestern die Fürsorge für Waisenkinder sowie ihre Erziehung. Diese sollte in zwei Richtungen erfolgen, und zwar einerseits als eine moralisch-religiöse Erziehung und andererseits sollte sie Grundfertigkeiten vermitteln[vii]. Dazu gehörten nach Auffassung des heiligen Vinzenz von Paul das Lesen, Rechnen, Nähen sowie Sticken. Darüber hinaus legte er sehr großen Wert auf die Fähigkeit, einen Haushalt führen zu können.

Die Französische Revolution von 1789 setzte der fruchtbaren Tätigkeit der „Grauen“ ein Ende. Die Schwestern wurden vertrieben, gefoltert, ins Gefängnis geworfen und sogar zum Tode verurteilt. Offiziell erlaubte erst Napoleon Bonaparte im Jahre 1800 wieder die Tätigkeit des Ordens. Das 19. Jahrhundert gilt als Phase der Entwicklung der Kongregation über die Grenzen Frankreichs hinaus.

B. Polen

Nach Polen gelangten die Barmherzigen Schwestern jedoch schon 1652 auf die ausdrückliche Bitte der Königin Maria Ludwika Gonzaga, der Gattin des Königs Jan Kazimierz. Die fünfziger Jahre des 17. Jahrhunderts waren in Polen von ständigen Kriegen gekennzeichnet: den Überfällen der Kosaken und Türken, der russischen und ungarischen Armee und auch dem Schwedeneinfall. Die Bevölkerung des Landes dezimierten in dieser Zeit zahlreiche Epidemien. Dieses hatte eine große Armut, eine hohe Sterblichkeitsrate und eine allgemein herrschende Gleichgültigkeit zur Folge.

Um diesen Erscheinungen durch karitatives Handeln entgegenzuwirken, holte die Königin die „Grauen“ nach Polen und sicherte ihnen ihre volle materielle und moralische Unterstützung für ihr Wirken zu. Der Bitte der Königin folgend, sandte Vinzenz von Paul zunächst drei Schwestern nach Warschau: Madeleine Drugeon, Marguerite Moreau und Francoise Douelle. Die ersten Monate verbrachten sie bei der Königin in Łowicz, danach zogen sie jedoch nach Warschau um. Zu den Pflichten der Schwestern in der polnischen Hauptstadt gehörte die Unterbringung der von Seuchen betroffenen Armen im kleinen Krankenhaus „Heiliges Kreuz“, die Pflege der Kranken, die Erziehung von Waisen, die Verteilung der hauptsächlich von der Königin gespendeten Almosen sowie die Einrichtung von sanitären Anlagen. Darüber hinaus pflegten die „Grauen“ zeitweise verwundete Soldaten[viii].

C. Culm / Chełmno

Die Schwestern führten ein heimatloses Leben. Sie zogen gewöhnlich mit dem königlichen Hof nach Grodno, Łowicz, Krakau, Oppeln und Wilna sowie in andere Ortschaften, in die sich die Königin begab. Die Tätigkeit des Ordens wurde im Land so sehr bekannt, dass auch andere Städte sich bemühten, die Schwestern zu sich zu holen. Im Jahre 1692 stellte der Bürgermeister von Culm, Andrzej Schmack, hierfür sein gesamtes Vermögen zur Verfügung. So kamen zwei Jahre später im Auftrag des Bischofs Kazimierz Szczuka die Ordensschwestern in die Stadt Culm[ix].

Um ihren Lebensunterhalt zu sichern, überschrieb ihnen Bischof Szczuka Landbesitz in Szymankowo bei Żuławy sowie in Żurawa Kępa bei Schwetz. Er stiftete auch ein Krankenhaus und in seinem Testament vermachte er ihnen 2000 preußische Münzen unter der Auflage, sich der Waisenfürsorge anzunehmen. Nach ihrer Ankunft in Culm wohnten die Schwestern im sog. Vikariat. Zu ihren Aufgaben gehörte die Pflege der Kranken, die Waisenerziehung sowie die Unterrichtung von Mädchen in Handarbeiten und in der französischen Sprache. Als erste Äbtissin fungierte die Französin Marianna Brisard. Anfangs zählte das Culmer Haus vier bis sechs Schwestern, in erster Linie Französinnen. In Culm fanden die Schwestern viele Betätigungsfelder. Wegen der schwedischen und russischen Einfälle mussten neben den gewöhnlichen Tätigkeiten auch verwundete Soldaten, sowohl polnische als auch die feindlicher Armeen, versorgt werden. 1709 brach in der Stadt die Pest aus, die mit kurzen Pausen drei Jahre lang andauerte. In Folge dieser Seuche starben alle Schwestern. An ihre Stelle traten drei neue Schwestern aus Warschau.

Im Jahre 1806 erhielt die Kongregation vom preußischen König Friedrich Wilhelm III. die Kirche und die Klosteranlagen des aufgelösten Franziskanerordens und im folgenden Jahrzehnt das ehemalige Benediktinerkloster mit seiner Kirche und einem Teil seiner Liegenschaften. In Culm wirkten in dieser Zeit fünf Schwestern unter der Leitung der Äbtissin Justyna Chojnicka. Die Schwestern, nun im Besitz weitläufiger Räumlichkeiten, vergrößerten das Krankenhaus, so dass sie nicht nur Kranke aus der Stadt, sondern auch aus dem gesamten Landkreis aufnehmen konnten.

1845 wurde die Grundschule für Mädchen ins Kloster verlegt, und im Jahre 1854 wurde eine „höhere Mädchenschule“ mit Internat gegründet, die etwa 200 Schülerinnen besuchten. Die Schwestern übernahmen auch die Leitung des Armeekrankenhauses. In der Zeit der Kriege Preußens gegen Dänemark, Österreich und Frankreich wurden die Schwestern zur Pflege verwundeter Soldaten in Lazarette und Armeekrankenhäuser berufen. Seit 1863 ist das Kloster Sitz des von Posen nach Culm verlegten Zentralhauses der Kongregationsprovinz.

Während der Zeit des Kulturkampfes der preußischen Regierung mit der katholischen Kirche wurden 1875 die im Kloster beheimateten Schulen geschlossen. Über 450 Mädchen mussten deshalb die Klosteranlagen verlassen. Ein Teil der Schwestern zog damals nach Krakau, denn es verblieb nur das Krankenhaus, das 1888 über 200 Betten verfügte[x]. Dank der Bemühungen der Schwester Bronisława Giersberg erhielt der Orden von der preußischen Regierung das Eigentum an dem Haus mit seinen gesamten Liegenschaften. Die Kongregation erhielt 1905 den Status einer juristischen Person, wodurch die Ausübung der Eigentümerrechte an allen Grundstücken im preußischen Teilungsgebiet gesichert wurde. Unter der Leitung von Schwester Giersberg begannen die „Grauen“, eine formale Berufsausbildung zu erlangen. 1908 erhielten die ersten von ihnen den Titel einer staatlich anerkannten Krankenschwester. Vier Schwestern verließen 1904 Culm, um in Brasilien die heutige brasilianische Provinz des Ordens zu gründen.

Am Ende des 19. Jahrhunderts erfolgte der Ausbau des Krankenhauses, das als Kreiskrankenhaus geführt wurde und bereits einen Röntgenapparat, einen Behandlungssaal mit entsprechenden Instrumenten sowie einen Operationssaal besaß[xi]. Zum dreihundertjährigen Jubiläum der Gründung des Ordens zählte die Culmer Provinz 56 Einrichtungen mit 700 Schwestern.

Im Rahmen der gesellschaftlichen Tätigkeit der polnischen katholischen Kirche ist der Anteil der „Grauen“ zweifelsohne gewichtig. Die Sorge um den Menschen ist das grundsätzliche Ziel der Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz von Paul. Immer dienten sie den Menschen, die von Behinderung oder Armut am stärksten betroffen waren, und das unabhängig von der gesellschaftlichen Herkunft oder der Konfession der Bedürftigen. Die Schwestern erfüllten wichtige Aufgaben in der Erziehung von Findel- und Waisenkindern sowie in der Leitung zahlreicher Krankenhäuser, Altenheime und Schulen in den ehemaligen und gegenwärtigen Grenzen der Republik Polen. Immer führten sie die ihnen von der Kirche oder vom Staat übertragenen Aufgaben engagiert aus[xii].

Die Barmherzigen Schwestern bilden den gegenwärtig größten Frauenorden der katholischen Kirche. Auf allen Kontinenten (Afrika, Nord-, Mittel- und Südamerika, Asien, Europa und Ozeanien) sind 26120 Schwestern in 3500 Einrichtungen tätig. In Polen arbeiten zur Zeit 1200 Schwestern in den drei Provinzen Warschau, Krakau und Culm-Posen. Hier dienen sie Kranken in Krankenhäusern, Häusern der Sozialfürsorge, in Erziehungs- und Heilanstalten, Spezialschulzentren, aber auch in Haushalten alleinstehender Personen und in Kindergärten. Daneben erteilen sie auch Religionsunterricht.

Das von den Barmherzigen Schwestern in Culm geführte Sozialfürsorgehaus, früher als Erziehungs- ­und Heilanstalt für Kinder und Erwachsene bezeichnet, ist 1998 ein Zusammenschluss zweier Sozialfürsorgeeinrichtungen, nämlich des Sozialfürsorgeheims für Erwachsene und der Erziehungs- und Heilanstalt für Kinder, die über viele Jahre als selbständige Einrichtungen bestanden. Die Erziehungs- und Heilanstalt nutzen vor allem chronisch Kranke, die eine ganztägige Pflege und Betreuung benötigen. Mit großem Einsatz kümmern sich die Schwestern um die Behinderten, sorgen sich um ihr Wohl, ihre Gesundheit und gewährleisten die Erziehung der ihnen anvertrauten Kinder. Dieses erfordert nicht nur ein hohes Maß an Fachwissen, sondern auch eine Nächstenliebe, die die Barmherzigen Schwestern allen ihren Schützlingen zukommen lassen. Ihrem Nächsten mit ganzer Kraft zu dienen – hierin sehen sie ihre Berufung.

2.              Die Entstehung des Pflegeheims für Erwachsene

Im Jahre 1919 wandte sich die Stadtverwaltung Culm an die Kongregation der Barmherzigen Schwestern mit der Bitte, einige ältere Personen zu pflegen. Damit entstand das Heim, das den Namen des heiligen Vinzenz von Paul trug. Bis zum Zweiten Weltkrieg wohnten in ihm etwa 40 Personen. Während der deutschen Besatzung (1939-1945) wurde die Anstalt in ein Krankenhaus für Verwundete und Flüchtlinge umgewandelt. Nach dem Krieg fanden ihn ihm 60 Personen Aufnahme. Auf der Grundlage des im Jahre 1948 erlassenen Gesetzes über die Anstalten des sozialen Gesundheitsdienstes wurden die Krankenhäuser, die im Eigentum der Kongregation standen, verstaatlicht. Davon waren 1950 auch alle landwirtschaftlichen Betriebe, die kirchlichen Institutionen gehörten, mit ihrem gesamten Inventar betroffen. Das Zentralhaus der Kongregation verlor seine Liegenschaften in Culm, in Żurawa Kępa sowie in Szymankowo bei Marienburg (Malbork). In den fünfziger Jahren änderte sich das Lebens- und Arbeitsprofil der Schwestern in Polen. Die Anstalten, die bisher im Eigentum des Schwesternordens standen, wurden verstaatlicht und die Schwestern entlassen. Die Waisenhäuser unterlagen insofern einer Veränderung, dass „normale“ Kinder aus ihnen entfernt und ihnen Kinder mit schweren Behinderungen zugewiesen wurden. Die Altenheime wurden in Spezialanstalten für unheilbar Kranke umgewandelt. In diesen Zeiten zeigte sich ein Bedarf an Religionslehrern, weil Religion als Unterrichtsfach in den Schulen abgeschafft wurde. Daher übernahmen viele Schwestern den Religionsunterricht in den Kirchengemeinden.

Im Januar 1950 wurde gemäß einer Vereinbarung zwischen dem Minister für Arbeit und Sozialfürsorge und dem polnischen Episkopat die bisherige Caritas – eine kirchliche Institution – mit der sogenannten Katholischen Vereinigung Caritas zusammengeschlossen. Die Katholische Vereinigung Caritas stand unter strenger Kontrolle der staatlichen Organe. Am 12. September 1950 fand in Warschau die erste Hauptversammlung der Katholischen Vereinigung Caritas statt. Diese Versammlung, an der auch Vertreter höchster staatlicher Stellen teilnahmen, „war Ausdruck des Willens, auf der Grundlage christlicher Barmherzigkeit und einträchtiger Zusammenarbeit breiter Kreise der Katholiken mit der Regierung der Volksrepublik Polen am Werk des Wiederaufbaus des Vaterlandes teilzuhaben und für das gesellschaftliche Wohl sowie die Formung angemessener moralischer und sozial-bürgerlicher Grundsätze unter den Gläubigen zu wirken[xiii]„. Die Katholische Vereinigung Caritas übernahm unter anderem die Leitung der Erziehungs- und Heilanstalten für Kinder, der Sozialfürsorgehäuser für Erwachsene sowie die der Kinderheime.

Auch die Culmer Anstalt wurde unter die Aufsicht der Katholischen Vereinigung Caritas gestellt, wobei sie ihren Namen in „Caritas-Fürsorgehaus für Erwachsene“ änderte. Die Katholische Vereinigung Caritas wurde vertreten durch den Hauptvorstand in Warschau und das Büro der Woiwodschaftsabteilung in Thorn (Toruń).

1962 wurde die Bezeichnung der Anstalt geändert: von diesem Jahr an hieß sie „Caritas-Spezialhaus für Erwachsene“, und zehn Jahre später „Caritas-Sozialhilfehaus für Erwachsene“ (bis 1990). Zwischen der Kongregation der Barmherzigen Schwestern und dem Hauptvorstand der Katholischen Vereinigung Caritas in Warschau wurde am 1. Januar 1972 ein Vertrag geschlossen, wonach die Kongregation unentgeltlich alle Gebäude und Räumlichkeiten (diese nutzte die Katholische Vereinigung Caritas bereits seit 1952 unentgeltlich), die bislang noch in ihrem Eigentum standen, auf einen Zeitraum von 25 Jahren zur Nutzung überließ. Die Katholische Vereinigung Caritas verpflichtete sich zur Entrichtung aller Steuern und städtischen Abgaben sowie zur Durchführung erforderlicher Renovierungen auf eigene Kosten, aber nur mit Zustimmung der Kongregation[xiv]. 1986 wohnten in der Anstalt 65 Senioren – 49 Frauen und 16 Männer. In dieser Zeit beschäftigte das Heim sechs Ordensschwestern und 29 weltliche Personen. Direktorin war Schwester Krystyna Meak[xv].

1987 richtete der Hauptvorstand der Katholischen Vereinigung Caritas eine Anweisung an seine Einrichtungen. Diese sollten mit Unterstützung der örtlichen Caritas-Funktionäre einen Betrieb, eine Institution oder gesellschaftliche Organisation als „Patron“ erhalten. Dieser Patron sollte den Einrichtungen helfen, indem er Einrichtungsgegenstände zur Verfügung stellte, Ausflüge organisierte, unentgeltlich Verkehrsmittel und Ferien- und Erholungseinrichtungen überließ und auch laufende Reparaturen übernahm. Das Patronat sollte Ausgangspunkt für die Bildung sogenannter gesellschaftlicher Patronatsräte sein, die die Position der Anstalt im lokalen Raum stärken und Unterstützer suchen sollten. Der Patronatsrat sollte ein Hilfsorgan der Anstaltsdirektion sein, das bei der laufenden Arbeit hilft und auf die Verbesserung der Wohnbedingungen für die Heimbewohner achtet. Man ging davon aus, dass der Patronatsrat aus Personen besteht, die sich gesellschaftlicher Autorität und Anerkennung erfreuen, z. B. Geistliche, Vertreter der Betriebe, Ratsmitglieder, gesellschaftliche Funktionäre, Vertreter der staatlichen Behörden, gesellschaftlicher Organisationen, des Gesundheitswesens[xvi]. Natürlich bedeutete dies eine noch größere Einflussnahme der staatlichen Gewalt auf die Tätigkeit der Anstalten.

Gemäß der Anweisung des Hauptvorstandes der Katholischen Vereinigung Caritas wurde im Juni 1987 zwischen dem Caritas- Sozialhilfehaus in Culm und der örtlichen Möbelbeschlägefabrik FAM ein Patronatsvertrag geschlossen. In diesem Vertrag wurde eine Zusammenarbeit und Hilfeleistungen für das Sozialhilfehaus vereinbart. Faktisch war dieser Vertrag eine Erneuerung eines ähnlichen Vertrages, der die Möbelbeschlägefabrik und die Anstalt schon seit 1968 verband. Damals übernahm das „Fürsorgekomitee FAM“ das Patronat über das Altenheim, es organisierte verschiedene Veranstaltungen für die Bewohner wie Auftritte von Musikgruppen, Tanzveranstaltungen und stellte auch einen Bus für Ausflüge zur Verfügung. Neben dem Landmaschinenhersteller „Ursus“ war FAM der bedeutendste Arbeitgeber in Culm. Das Unternehmen hatte weitere Niederlassungen in Bromberg, Rypin, Wolsztyn und Kępice.

Die in Polen an der Wende der achtziger und neunziger Jahre vollzogene Systemtransformation und die wesentlichen politischen Veränderungen führten im April 1990 auf Anweisung des polnischen Episkopates zur Kündigung des im August 1972 mit der Katholischen Vereinigung Caritas geschlossenen Vertrages „über die Nutzung und Überlassung der Anstalt einschließlich Inventar und Personal“.

Die Vertragskündigung beruhte also nicht auf einem Beschluss des Schwesternordens. Auf der Grundlage einer Gerichtsentscheidung verblieb das Vermögen der Katholischen Vereinigung Caritas in der Anstalt. Über die langjährige Zusammenarbeit mit der Katholischen Vereinigung Caritas äußern sich die Schwestern positiv.

Man kann davon ausgehen, dass sich der Schwesternorden infolge der Kündigung des Vertrages mit der Katholischen Vereinigung Caritas, die einst rechtswidrig gegründet worden war[xvii], von der langjährigen Abhängigkeit von staatlichen Stellen befreite und seine Handlungsfreiheit wiedererlangte. Die Schwestern konnten von nun an die Anstalt erneut selbständig auf der Grundlage ihrer seit Jahrhunderten geformten Erfahrungen und Kompetenzen nach ihren Vorstellungen führen.

Am 19. Juli 1990 erfolgte die Verbindung der beiden Anstalten, des Sozialhilfehauses für Erwachsene und der Erholungs- und Erziehungsanstalt für Kinder zur Erziehungs- und Heilanstalt für Kinder und Erwachsene.

3.            Entstehungsgeschichte und Entwicklung der Kinderabteilung

Durch eine Initiative der Gesellschaft zur Betreuung katholischer Kinder in Thorn wurde durch Beschluss des Provinzialrates am 10. September 1919 auf dem Klostergelände der Barmherzigen Schwestern in Culm eine Säuglingskrippe eingerichtet. Bis 1939 waren in der Krippe bis zu 60 Kinder im Alter von bis zu drei Jahren untergebracht, die von zwei Schwestern betreut wurden. Während der deutschen Besatzung wurde die Krippe von der NSV (Nationalsozialistische Volkswohlfahrt e. V.) geführt. Es wurden 50, mehrheitlich deutsche, Kinder betreut. In den ersten Monaten der Besatzungszeit wurde ein Teil der Räumlichkeiten polnischen Frauen mit Kindern zugewiesen, bis sie weiter in Lager verbracht wurden. Nach der Verbringung der Frauen wohnten in diesen Räumen bis 1945 deutsche Umsiedler.

Im Jahre 1945 wuchs die Zahl der Betreuten auf 70 an. Es handelte sich sowohl um polnische als auch deutsche Kinder. Durch Verordnung des Gesundheitsministers vom 17. März 1950 wurde das sog. Haus des Kleinkindes geschaffen, das als „gesellschaftliche Anstalt des Gesundheitsdienstes“ anerkannt wurde und dem Gesundheitsminister unterstand. Am 30. September 1980 gestaltete der Thorner Woiwode diese Einrichtung zum „Spezialhaus für Kleinkinder“ um, eine Anstalt des Gesundheitswesens mit überregionalen (über die Woiwodschaft Thorn hinausgehenden) Einzugsgebiet. Organisatorisch wurde das Haus dem Culmer Krankenhaus zugeordnet, allerdings als selbständige Verwaltungseinheit. Zu den Aufgaben der Anstalt gehörte es, Heil- und Erziehungsleistungen für geistig behinderte Kinder im Alter von bis zu drei Jahren, denen die Eltern oder sonst Sorgepflichtigen aus begründeten Umständen keine geeignete Versorgung und Erziehung sichern konnten, zu erbringen[xviii]. Die Anstalt besaß Plätze für 75 Kinder. Die unmittelbare Aufsicht über die Einrichtung lag bei der Leitung des Krankenhauses in Culm.

Im Zuge der Übernahme der Anstalt durch die Katholische Vereinigung Caritas wurde im April 1986 der Name des Spezialhauses für Kleinkinder in „Erziehungs- und Heilanstalt Caritas“ geändert. Diese Übernahme erfolgte unentgeltlich und schloss die gesamte Einrichtung sowie alle Beschäftigten ein[xix]. In die Anstalt wurden Kinder aus ganz Polen unter Vermittlung des in Thorn ansässigen ambulanten Dienstes „Mutter und Kind“ eingewiesen. Im Heim waren Kinder im Alter von 3 bis 14 Jahren untergebracht[xx]. 1986 betrug die Zahl der hauptsächlich an sowohl körperlich als auch geistigen Gebrechen leidenden Kinder 75. Sie wurden von 57 Personen, darunter sieben Ordensschwestern, betreut.

Im Zusammenhang mit der bereits erwähnten Anweisung des Hauptvorstandes der Katholischen Vereinigung Caritas in Warschau wurde zwischen der Möbelbeschlägefabrik FAM in Culm und der Erziehungs- und Heilanstalt ein Patronatsvertrag geschlossen. In diesem Vertrag verpflichtete sich FAM zur Versorgung der Einrichtung mit Ausrüstungsgegenständen und Spielsachen sowie zur Hilfe bei Renovierungsarbeiten und Transporten[xxi].

Im April 1990 wurde der die Übernahme des Spezialhauses für Kleinkinder durch die Katholische Vereinigung Caritas regelnde Vertrag gelöst. Darauf erfolgte am 19. Juli 1990 der Zusammenschluss in eine, gegenwärtig bestehende Erziehungs- und Heilanstalt für Kinder und Erwachsene.


[i] Jan Dukala, »Barmherzigkeit im Verständnis des Vinzenz von Paul“, in: Jerzy Kfoczkowski (Hrsg.), Kirchenorden in Polen“ (poln.), Krakau 1994, S.156

[ii] Alfons Schletz, „Unsere Vergangenheit. Studien aus der Kirchengeschichte der katholischen Kultur in Polen“ (poln.), Krakau 1960, S. 60

[iii] Dukaia, a.a.O., S. 131

[iv] Dukala, a.a.O., S. 134-135

[v] Dukala, a.a.O., S.152

[vi] Schletz, S. 67

[vii] Schletz, S. 65

[viii] Schletz, S. 76

[ix] T. Mroczko, „Die Culmer Kunst bis zum Ende des 18. Jahrhunderts“ (poln.), in: Marian Biskup: »Die Geschichte Culms. Ein monographischer Abriß“ (poln.), Warszawa/Poznabfrorub 1987, S.187

[x] Domosławski, „Kirche und ehemaliges Kloster der Zisterzienser in Culm“ (poln.), Warszawa/Poznań/Toruń 1983, S. 15-16

[xi] Sz. Wierzchosławski, „Vom Untergang Polens bis zur Wiedererlangung der Unabhängigkeit (1795-1920)“ (poln.) in: Marian Biskup: „Die Geschichte Culms. Ein monographischer Abriss“ Warszawa/Poznań/Toruń 1987, S. 215

[xii] Schletz, a.a.O. S.164

[xiii] 25 Jahre Caritas (Album)“ (poln.), 1975, S. 14

[xiv] Vertrag vom 1. August 1972 bezüglich der Grundstücksüberlassung zur Nutzung

[xv] B. Nowak, „Hilfe für die Sozialfürsorgehäuser“ (poln.), Zielony Sztandar Nr. 48 vom16. 11. 1986

[xvi] Anweisung bezüglich der gesellschaftlichen Patronatsräte vom 9. Februar 1987

[xvii] vgl. Beschluss des Ministers des Innern vom 9. März 1992 zur Feststellung der Nichtigkeit des Beschlusses des Nationalratspräsidiums vom 18. August 1950 über die Registrierung der Katholischen Vereinigung Caritas im Vereinsregister

[xviii] Verordnung Nr. 58/80 des Thomer Woiwoden vom 30. September 1980 bezüglich der Umgestaltung des Hauses des Kleinkindes

[xix] Beschluss Nr. 12/86 des Thomer Woiwoden vom 1. April 1986 über die Überstellung des Spezialhauses für Kleinkinder in Culm

[xx] G. Dyjas, „Leben im Schatten“ (poln.), Slowo Powszechne, 28.11.1985

[xxi] Vertrag vom 14. Juli 1987 bezüglich der Übernahme des Patronats über die Erziehungs- und Heilanstalt „Caritas“ durch die Möbelbeschlägefabrik FAM in Culm