Bis ins frühe 19. Jahrhundert wurden Verstorbene in Culm (Chełmno) in oder unmittelbar neben Kirchen beigesetzt. Innerhalb der Stadtmauern gab es unter anderem Friedhöfe an der Franziskanerkirche, der Dominikanerkirche, der Klosterkirche und der Marienkirche. Außerhalb der Wehrmauer erfolgten Bestattungen an der heute nicht mehr vorhandenen Georgskapelle östlich des Graudenzer Tors.
Die preußische Verwaltung strebte, wahrscheinlich um einen besseren Schutz vor Seuchen zu gewährleisten, an, nicht mehr die in der relativ dicht besiedelten Stadt gelegenen Kirchhöfe zu nutzen. Vielmehr sollten außerhalb der Stadtmauer neue Friedhöfe entstehen. Dabei konnte sie sich auf eine eindeutige gesetzliche Regelung berufen, nämlich das im Jahr 1794 erlassene Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten. Dessen elfter Teil mit dem Titel „Von den Rechten und Pflichten der Kirchen und geistlichen Gesellschaften“ bestimmte nämlich im § 184: „In den Kirchen, und in bewohnten Gegenden der Städte, sollen keine Leichen beerdigt werden.“
Anfangs des 19. Jahrhunderts wurde östlich der heutigen Altstadt, entlang der damaligen Ackerstraße (heute ul. Powstańców Wielkopolskich), ein jüdischer Friedhof angelegt. Bereits 1785 war ganz in der Nähe, nämlich südöstlich des Graudenzer Tors, ein evangelischer Friedhof entstanden.
Zu dieser Zeit waren jedoch die meisten Menschen in Culm katholischen Glaubens, so dass vor allem für diese Konfession eine Lösung im Sinne der neuen Vorschriften gefunden werden musste. Der preußische König Friedrich Wilhelm III. ordnete am 29. März 1804 an, einen katholischen Friedhof außerhalb der Stadtmauer einzurichten. Daraufhin stellte die Stadt der katholischen Gemeinde einen Geländestreifen entlang der Stadtmauer zwischen Thorner Straße (ul. Toruńska) bis zum Pulverturm zur Verfügung. Die Kosten für die Begradigung der Fläche und die Errichtung einer Umzäunung wurden mit 657 Reichstalern angegeben. Am 13. September 1805 berief Pfarrer Franciszek Weinreich auf Bitten des Magistrats eine Versammlung der Kirchengemeinde ein, um über den zukünftigen Friedhof und die Kostendeckung zu beraten, jedoch blieben konkretere Schritte zunächst aus.
Infolge der militärischen Niederlage, die das napoleonische Frankreich dem Königreich Preußen zufügte, gehörte Culm ab 1807 bis 1815 zum Herzogtum Warschau, einem napoleonischen Satellitenstaat mit polnischer Administration. Diese richtete am 14. Mai 1809 ein Schreiben an den Magistrat der Stadt und behielt die frühere preußische Anordnung, nämlich Beisetzungen in und an Kirchen in der Stadt einzustellen, bei. Im März 1811 bemühte sich Pfarrer Weinreich bei der Stadt erneut um das anscheinend formell noch nicht übereignete Gelände südwestlich der Stadtmauer in der Nähe der Thorner Straße. Jetzt war er erfolgreich. Der neue Friedhof wurde schließlich 1814 eröffnet. Am 18. Mai des genannten Jahres erging nochmals ein Erlass, der Beisetzungen in den Kirchen und auf den Kirchhöfen verbot.
Der Friedhof zwischen dem ehemaligen Thorner Tor und dem heute noch gut erhaltenen Pulverturm war bereits nach 20 Jahren belegt, so dass er erweitert werden musste. 1835 wurde ein Kaufvertrag mit Ludwik und Joanna Pozzesii über ein benachbartes Grundstück westlich des Pulverturms geschlossen. Wegen finanzieller Schwierigkeiten wurde dieses Rechtsgeschäft jedoch nicht vollzogen. Die Erweiterung des Friedhofs um diese Fläche erfolgte erst 1852, als die neuen Eigentümer, Karol und Szarlota Suthoff, diese der katholischen Kirchengemeinde schenkten. 1877 wurde von der Kongregation der Barmherzigen Schwestern ein weiteres Grundstück erworben.
Mit einem Aufwand von 5000 Mark wurde 1907 eine Leichenhalle gebaut, die bis heute genutzt wird. In unmittelbarer Nähe befinden sich an der Böschung unterhalb der Stadtmauer eng nebeneinander errichtete Grabmäler, unter anderem die Ruhestätte der Familie Witt aus dem Jahr 1906 sowie das Familiengrab des Gymnasialdirektors Wojciech Łożyński.
Während des Ersten Weltkriegs wurde erneut eine Erweiterung notwendig, unter anderen aufgrund der behördlichen Anordnung, einen Soldatenfriedhof zu schaffen. Durch einen Grundstückstausch erhielt die Kirchengemeinde eine neue Fläche von der Stadt. Im Laufe des 20. Jahrhunderts wurde der Friedhof noch mehrmals vergrößert.
Heute nimmt er fast die gesamte Fläche zwischen der ul. Toruńska und der Stadtmauer ein. Lediglich unmittelbar an der ul. Toruńska befinden sich Grundstücke mit Gebäuden. Das teilweise stark abschüssige Gelände erforderte eine terrassenförmige Anlage des im Westen bis zur ul. Danielewskiego reichenden Friedhofs, die seinen besonderen Reiz ausmacht.
Tagsüber ist das Friedhofsgelände frei zugänglich. Um einen kurzen Rundgang zu unternehmen, betritt man den katholischen Friedhof am besten durch den Haupteingang an der ul. Toruńska, der sich unmittelbar südlich der Stadtmauer befindet. Folgt man nun der Hauptallee, sieht man rechts den ältesten Teil des Friedhofs. Ganz am Ende der Hauptallee wendet man sich nach rechts und nimmt die zur Wehrmauer hinaufführende Treppe. Entweder wirft man nun noch einen Blick auf die Gräber unmittelbar an der Stadtmauer oder betritt durch das Tor in der Stadtmauer in Höhe des südlichen Endes der ul. Klasztorna wieder die Altstadt.
Quelle: Anna Grzeszna-Kozikowska, Chełmińskie Powązki, in: Czas Chełmna vom 24. Oktober 2008, S. 6
[Erstveröffentlichung dieses Beitrags: 27.10.2008]